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Neu Dokument-ID: 1177799

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2 Unfallfürsorge und Unfallrente

Einem Strafgefangenen, der einen nicht von ihm selbst vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfall erleidet, ist gem § 76 StVG Unfallfürsorge zu gewähren.

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