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Dokument-ID: 1118542
7 Fachkundige Laienrichter
Die Tätigkeit als fachkundiger Laienrichter und Ersatzlaienrichter ist gem § 18a StVG eine dienstliche Aufgabe. Die fachkundigen Laienrichter und Ersatzlaienrichter sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig. Sie haben hierbei die mit dem Richteramt verbundenen Befugnisse in vollem Umfang.