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Dokument-ID: 741285
2.2.1 Bezirksgericht
Nach § 30 Abs 1 StPO gehören vor das Bezirksgericht jene Straftaten, für die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 1 Jahr angedroht ist. Bestimmte Delikte sind von der sachlichen Zuständigkeit ausgenommen: