© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 740747

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5.4 Weitere Kompetenzen des Vorsitzenden

Im Laufe oder am Schluss des Beweisverfahrens lässt der Vorsitzende gem § 253 StPO dem Angeklagten und, soweit es nötig ist, den Zeugen und Sachverständigen die Gegenstände, die zur Aufklärung des Sachverhaltes dienen können, vorlegen und fordert sie auf, sich zu erklären, ob sie diese anerkennen. Durch die Anerkennung oder auch Negierung der Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Gegenstände kann, auch unter Beachtung des dabei entstehenden Eindruckes der jeweiligen Person, neuer Beweiswert geschöpft werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop