Neu
Dokument-ID: 741288
2.2.2 Landesgericht
Als Gerichtshöfe erster Instanz in Strafsachen sind die Landesgerichte zu verstehen (§ 30 Gerichtsorganisationsgesetz, GOG). Das Landesgericht wird im Hauptverfahren entweder als Geschworenengericht, Schöffengericht oder als Einzelrichter tätig (§ 31 Abs 2, 3, 4 StPO).