Neu
Dokument-ID: 1177796
10.4 Verständigungen
Jede mit Lebensgefahr verbundene oder auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtige Erkrankung oder Verletzung eines Strafgefangenen und jeder Verdacht einer solchen Erkrankung oder Verletzung sind gem § 72 StVG dem Anstaltsleiter zu melden.