© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 740697

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.6.4 Einspruch und zugleich ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung

Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung gegen ein Abwesenheitsurteil können gem § 427 Abs 3 zweiter Satz StPO auch nach Ablauf der Anmeldungsfrist zusammen mit dem Einspruch angemeldet werden. In diesem Fall bzw dann, wenn eine von anderer Seite ergriffene Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde vorliegt, ist gem letzter Satz leg cit von dem Gericht, dem die Akten nach Vorschrift der §§ 285 und 294 StPO vorgelegt werden, vorerst über den Einspruch in nichtöffentlicher Sitzung nach Anhörung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden; nur wenn der Einspruch zurückgewiesen wird, ist in die Prüfung der Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde einzugehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop