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Dokument-ID: 793180
2.4 Besondere Garantien nach einem Abwesenheitsurteil
Der Zielsetzung des Rahmenbeschlusses und ebenso des EU-JZG folgend, wurde europaweit ein einheitliches Reglement bei der Anerkennung von Abwesenheitsurteilen bei gleichzeitiger Gewährleistung des Rechtes Betroffener auf ein faires Verfahren vorgesehen.