© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 869438

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.1 Aufschub aus wichtigen persönlichen Gründen (Z 1)

Sofern die zu vollziehende Freiheitsstrafe nicht drei Jahre übersteigt, so besteht die Möglichkeit, dem Verurteilten aus wichtigen persönlichen Gründen Strafaufschub für maximal einen Monat zu gewähren. Zu den wichtigen persönlichen Gründen zählen der Besuch und die Pflege eines lebensgefährlich verletzten oder schwer erkrankten Angehörigen oder einer anderen ihm besonders nahestehenden Person, die Teilnahme an dem Begräbnis der soeben genannten Personen sowie andere wichtige Familienangelegenheiten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop