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Neu Dokument-ID: 845324

Karin Zahiragic | Glossar

Opportunitätsprinzip

Das Opportunitätsprinzip räumt dem Staatsanwalt die Möglichkeit ein, bei Bagatelldelikten wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung einer Straftat abzusehen. Das Opportunitätsprinzip ist das Gegenstück zum Legalitätsprinzip, welches den Staatsanwalt zum Vorgehen in eine bestimmte Richtung verpflichtet. § 192 Abs 1 Z 1 StPO ist Ausfluss des Opportunitätsprinzips. Die Staatsanwaltschaft hat im Rahmen einer Zweckmäßigkeitsabwägung dem staatlichen Interesse an der Strafverfolgung die Prozessökonomie gegenüberzustellen und anhand einer Grobprüfung eine Prognose vorzunehmen, ob mit allfälligen strafrechtlichen Reaktionen auf von einer Anklage umfasste Taten general- und spezialpräventiven Erfordernissen bereits hinreichend entsprochen würde (OGH 13 Os 11/17t).