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Neu Dokument-ID: 823872

Silvia Vinkovits | Praxiswissen | Fachbeitrag

17 Durchlieferung

Eine Durchlieferung ist dann nötig, wenn der um Auslieferung ersuchende und der ersuchte Staat nicht aneinander grenzen und der von der Auslieferung Betroffene daher durch das Hoheitsgebiet eines Drittstaates befördert werden muss (vgl Martetschläger, WK-StGB², ARGH, § 42 Rz 1).

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