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Dokument-ID: 845322
Nichtigkeitsberufung
Die Nichtigkeitsberufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile des Bezirksgerichts bzw des Einzelrichters beim Landesgericht. Die Nichtigkeitsberufung entspricht somit der Nichtigkeitsbeschwerde im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren.