6.7.2 Gekürzte Urteilsausfertigung
Durch das am 1. Juni 2009 in Kraft getretene Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/152, wurde § 458 StPO neu gefasst und sieht seither keine die gekürzte Urteilsausfertigung betreffende Bestimmung mehr vor. Durch genanntes Gesetz wurde jedoch dem das Schöffenverfahren regelnden § 270 StPO ein Abs 4 angefügt, welcher die gekürzte Urteilsausfertigung nunmehr auch im Schöffenverfahren, und kraft Verweises folglich auch im bezirksgerichtlichen Verfahren – unter den in der leg cit genannten Voraussetzungen – ermöglicht.