© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1125773

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Aufenthalt im Freien

Durch § 43 StVG wird dem Strafgefangenen ein subjektiv-öffentliches Recht auf Bewegung im Freien eingeräumt (VwGH 10.09.1998, 97/20/0811). Wenn es die Witterung nicht ausschließt, haben gem § 43 StVG Strafgefangene, die nicht im Freien arbeiten, täglich, andere Strafgefangene an arbeitsfreien Tagen das Recht, sich unter Rücksichtnahme auf ihren Gesundheitszustand eine Stunde im Freien aufzuhalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop