© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 823853

Silvia Vinkovits - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.8.6 Vereinfachte Auslieferung

Ebenso wie im Bereich des EU-JZG kann sich gem § 32 Abs 1 ARHG die betroffene Person aufgrund eines ausländischen Ersuchens um Auslieferung oder um Verhängung der Auslieferungshaft mit der Auslieferung einverstanden erklären und einwilligen, ohne Durchführung eines förmlichen Auslieferungsverfahrens übergeben zu werden (§ 32 ARHG). Im Falle der Einwilligung des Auszuliefernden entfällt die ansonsten vorgesehene richterliche Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung (vgl Nimmervoll, Haftrecht², 371).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop