© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 823879

Silvia Vinkovits | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.3 Übersendung von Gegenständen und Akten

Gegenstände oder Akten dürfen gem § 52 ARHG nur übersendet werden, wenn gewährleistet ist, dass sie sobald wie möglich zurückgegeben werden. Auf die Rückgabe übersendeter Gegenstände kann dann verzichtet werden, wenn sie entbehrlich sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop