© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1201865

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

17.7 Anrufung des Aufsichtsrechtes der Vollzugsbehörden

Gem § 122 StVG haben die Strafgefangenen das Recht, durch Ansuchen und Beschwerden das Aufsichtsrecht der Vollzugsbehörden anzurufen. 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop