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Neu Dokument-ID: 1201863

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

17.5 Beschlüsse

In § 121b StVG sind nähere Bestimmungen über die Entscheidung des Gerichts im Beschwerdeverfahren vorgesehen:

  • Die Entscheidung sollte in Beschlussform ergehen. 
  • Ein Beschluss hat Spruch, Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. 

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