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Dokument-ID: 793277
11.1 Unzulässigkeit der Vollstreckung
Die Vollstreckung einer von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 40 Abs 1 EU-JZG unzulässig,