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Neu Dokument-ID: 1057284

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft gem § 35 SMG ihren vorläufigen Rücktritt von der Verfolgung erklären. Man spricht in diesem Fall von der so genannten „Therapie statt Strafe“.

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