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Dokument-ID: 740551
6.5 Verfahrenseinstellung
Ist der Richter der Überzeugung, dass
- die dem Antrag zugrunde liegende Tat vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht ist oder
- Umstände vorliegen, durch die die Strafbarkeit der Tat aufgehoben oder die Verfolgung wegen der Tat ausgeschlossen ist,