Wahrheitspflicht
Die in Österreich bestehende Zeugenpflicht, also die Pflicht bei Gericht als Zeuge auszusagen, beinhaltet auch die Verpflichtung, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Der Zeuge ist vor Beginn der Vernehmung zu ermahnen, richtig, vollständig und derart auszusagen, dass er seine Aussage erforderlichenfalls vor Gericht beeiden könne. Ein Zeuge hat vor Gericht auszusagen, welche Wahrnehmungen er gemacht hat. Er sollte dabei keine Schlüsse ziehen, sondern nur berichten, was er selbst gesehen und gehört hat. Wer vor Gericht als Zeuge falsch aussagt, ist nach § 288 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.