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Dokument-ID: 741447
3 Rechtsmittellegitimation
Die Rechtsmittellegitimation stellt die gesetzlich eingeräumte Befugnis dar, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten, dh ein Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen im Rahmen eines Strafverfahrens ergangenen Beschluss zu erheben.