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Dokument-ID: 741394
5.5 Zustellgesetz
Das Zustellgesetz (BGBl 1982/200) regelt die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen und findet Anwendung in der Strafprozessordnung durch den § 82 StPO. Bei der Zustellung handelt es sich um einen Formalakt und seine Wirksamkeit hängt von der Beachtung der geltenden Bestimmungen ab. Nach § 82 Abs 3 StPO haben Zustellungen durch unmittelbare Übergabe oder durch Zustelldienste zu erfolgen. Man unterscheidet innerhalb der Zustellungen zwischen: