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Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Die Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei ist die Hauptanlaufstelle für Anzeigen, die nicht selten bereits mit einer polizeilichen Intervention verbunden sind. Sie ermittelt von Amts wegen oder aufgrund einer Anzeige; Anordnungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts (§ 105 Abs 2 StPO) hat sie zu befolgen. Die Polizei führt in der Regel – vor allem im Bereich der niederrangigen Kriminalität – sogleich erste Ermittlungsschritte durch, wie etwa Beschuldigten- und Zeugeneinvernahmen (§ 99 Abs 1 StPO). Sind staatsanwaltschaftliche Anordnungen oder weiterführende Ermittlungen erforderlich, berichtet die Polizei der Staatsanwaltschaft – in dringlichen Fällen mitunter auch telefonisch.

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