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Dokument-ID: 845217
2.1.4 Bezirksanwalt
Die Vertretung der Anklage vor den Bezirksgerichten wird regelmäßig durch Bezirksanwälte ausgeübt. Diese stehen unter der Leitung und Aufsicht von den zuständigen Staatsanwälten und müssen grundsätzlich deren Genehmigung abwarten. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen Gefahr im Verzug besteht.