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Neu Dokument-ID: 896869

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Strafregisterauskünfte

Die Landespolizeidirektion Wien hat über Verlangen kostenfrei aus dem Strafregisterauskünfte zu erteilen:

  • Allen inländischen Behörden, den Dienststellen der Bundespolizei sowie hinsichtlich der Angehörigen des Bundesheeres auch den militärischen Kommanden
  • Behörden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für Zwecke der Sicherheitsverwaltung, sowie allen ausländischen Behörden, sofern Gegenseitigkeit besteht
  • Behörden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für sonstige Zwecke, sofern Gegenseitigkeit besteht
  • Allen ausländischen Behörden nach Maßgabe der Bestimmungen des Kapitels V der Datenschutz-Grundverordnung (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen)
  • Nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Regelungen des Kinder- und Jugendhilfeträgers zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten von einer bestimmten Person ausgehenden Gefährdung eines bestimmten minderjährigen Kindes
  • Nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Regelungen Vereinen und Einrichtungen gem § 220b StGB zur Vermeidung oder zur Abwehr einer konkreten von einer bestimmten wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlosen Person

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