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Dokument-ID: 823855
15.8.7 Gerichtliche Prüfung des Auslieferungsersuchens
Die Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung erfolgt gem § 33 ARHG an Hand des Auslieferungsersuchens und seiner Unterlagen. Ein polizeilicher Haftbefehl oder eine bloße Sachverhaltsdarstellung, die keine gerichtliche Anordnung der Haft beinhaltet, stellt keine geeignete Grundlage für ein Auslieferungsersuchen dar (vgl Nimmervoll, Haftrecht², 366).