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Dokument-ID: 823843
15.8.3 Voraussetzungen der Auslieferungshaft
Das Auslieferungsverfahren ist der kontinentaleuropäischen Rechtstradition entsprechend vom formellen Prüfungsprinzip beherrscht, dh Behörden im ersuchten Staat haben grundsätzlich vom Sachverhalt auszugehen, wie er im Auslieferungersuchen dargestellt wird.