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Neu Dokument-ID: 823795

Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Legt der Sachverhalt eine Verurteilung nicht nahe, so ist das Ermittlungsverfahren einzustellen.

Die Einstellung nach § 190 Z 1 StPO

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