4.10 Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte
Für Straftaten, die im Zusammenhang mit Bankkonten stehen, ist die Auskunft aus dem Kontenregister und die Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte (so genannte Kontoöffnung bzw Kontoauskunft) nach § 116 StPO vorgesehen. Sie erfolgt regelmäßig bei Internetbetrügereien, bei welchen Überweisungen auf ein Konto einer unbekannten Person erfolgt sind, um den Täter auszuforschen, wie auch in jenen Fällen, in welchen ein Vermögensdelikt begangen wurde und ein Opfer Ansprüche auf Rückerstattung von Vermögenswerten hat. Die Auskunft aus dem Kontenregister dient neben der Aufklärung von Straftaten auch der Vermögenssuche im Rahmen von Vermögensdelikten.