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Neu Dokument-ID: 740031

Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Ermittlungen

Erste Schritte

Nach Einlangen einer Anzeige entscheidet der Staatsanwalt über den Fortgang des Verfahrens. Ergibt sich bereits aus der Anzeige, dass keine Straftat vorliegt, sodass die Anzeige zurückzulegen ist? Hat die Polizei bereits alle denkbaren Ermittlungshandlungen ausgeschöpft? Ist mit Einstellung oder Anklage vorzugehen? Oder ist noch ein (Mit-)Täter auszuforschen, Vermögenswerte sicherzustellen, Zeugen zu hören?

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