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Dokument-ID: 869445
4.5 Vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbots
Ein vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbots nach § 133a StVG kommt nur bei einem ausländischen Verurteilten unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: