© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 869428

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Gemeinnützige Leistungen anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen

Seit der mit 01.01.2008 in Kraft getretenen Novelle des Strafvollzugsgesetzes steht es dem Verurteilten zu, anstelle des Antritts von Ersatzfreiheitsstrafen gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Dies ist dem Verurteilten in der Strafvollzugsanordnung und in der Aufforderung zum Strafantritt mitzuteilen. Geregelt ist diese Möglichkeit des Absehens vom Strafvollzug in § 3a StVG.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop