Rechtshilfe
Die Rechtshilfe ist quasi das internationale Pendant zur österreichischen Amtshilfe. Die wesentlichsten Regelungen finden sich dazu im Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG). Zuständig für die Durchführung von Rechtshilfeansuchen ist die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft. Freilich bestehen keine international einheitlichen Regelungen. Besonders in Bezug auf Drittstaaten sind völkerrechtliche Verträge (sog Rechtshilfeabkommen) die einzigen Rechtsquellen. Daneben besteht noch im europarechtlichen Kontext eine wichtige Rechtsquelle und zwar das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EUJZG). Das Polizeikooperationsgesetz trifft weitere Regelungen zur Rechtshilfe im Bereich der Zusammenarbeit zwischen internationalen kriminalpolizeilichen Behörden.