Durchsuchung von Orten und Gegenständen sowie von Personen
Gem §119 StPO ist die Durchsuchung von Orten und Gegenständen zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person verbirgt, die einer Straftat verdächtigt ist, oder Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind. Die Durchsuchung einer Person ist dann zulässig, wenn diese festgenommen oder auf frischer Tat betreten wurde, oder einer Straftat verdächtig ist und aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie Gegenstände, die der Sicherstellung unterliegen, bei sich oder Spuren an sich hat, oder durch eine Straftat Verletzungen erlitten oder andere Veränderungen am Körper erfahren haben könnte, deren Feststellung für Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist.