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Dokument-ID: 740022
3.3 Die Rolle des Richters im Strafverfahren
Der Richter nimmt eine zentrale Rolle im Ermittlungsverfahren ein, denn eine Reihe von Ermittlungshandlungen bzw Zwangsmaßnahmen bedürfen – nebst eines Antrags der Staatsanwaltschaft – einer richterlichen Bewilligung: etwa die sog Nachrichtenüberwachung, die Untersuchungshaft, die Festnahme oder die sog Hausdurchsuchung (s dazu im Einzelnen auch unten zu den jeweiligen Ermittlungsmaßnahmen und §§ 104 ff StPO).