© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1012592

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Zuständigkeiten

Zuständig in Jugendstrafsachen und für Strafsachen gegen junge Erwachsene ist grundsätzlich das Landesgericht für Strafsachen Wien. Dieses verfügt über eigene Sonderabteilungen. Im Gerichtssprengel Linz und Graz gibt es selbstständige Jugendgerichte, welche für Jugendstrafsachen iSd § 1 Z 4 JGG, für Strafsachen junger Erwachsener gem § 46a JGG und für Jugendschutzsachen iSd § 25 JGG zuständig sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop