© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 740055

Caroline Pestal-Czedik-Eysenberg - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Tatrekonstruktion

Die Tatrekonstruktion ist eine richterliche Ermittlungshandlung (§ 104 StPO), bei welcher der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten, dem Opfer und dem Privatbeteiligen Gelegenheit zur Teilnahme zu geben ist (§ 150 StPO). Dabei werden ein Zeuge und/oder der Beschuldigte unter Nachstellung des Verlaufs der Straftat vernommen, die Einvernahme wird in Ton und Bild aufgezeichnet. Die Beteiligten haben nicht nur ein Anwesenheitsrecht, sondern haben auch das Recht, Fragen zu stellen sowie ergänzende Ermittlungen und Feststellungen zu verlangen. Soweit die Kriminalpolizei nicht an der Durchführung beteiligt wird, ist sie vom Termin zu verständigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Strafverfahren in unserem Shop! Zum Shop