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Claudia Sorgo - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Strafverfolgungsbehörden

Strafverfolgungsbehörden sind gem dem 2. Hauptstück der Strafprozessordnung Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Kriminalpolizei

In § 18 StPO findet sich einerseits eine Begriffsdefinition zu „Kriminalpolizei“, andererseits eine Aufgabenbeschreibung:

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