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Dokument-ID: 741264
1.4 Kostenabrechnung für den Rechtsanwalt
Die Abrechnung im Strafverfahren kann mittels einer Pauschalhonorarvereinbarung oder mittels Einzelabrechnung nach AHK (zugänglich auf der Homepage der österreichischen Rechtsanwälte https://www.oerak.at/kammer/gesetzestexte/) erfolgen. Darüber hinaus ist auch die Vereinbarung eines Stundensatzes (bei Wahlverteidigung) zulässig.