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Dokument-ID: 740671
10.2.4 Förmliche Vernehmung
Nur eine dem Abwesenheitsverfahren vorangegangene, den gesamten Anklagevorwurf erfassende förmliche Vernehmung des Angeklagten als Beschuldigtem iSd §§ 164, 165 StPO trägt dem durch Art 6 EMRK auf Verfassungsebene gehobenen Grundsatz des beiderseitigen Gehörs hinreichend Rechnung (OGH 11.08.2010, 15 Os 80/10v; s auch OGH 28.03.2012, 15 Os 139/11x).