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Dokument-ID: 740651
10.1 Notwendige Anwesenheit
Prinzipiell ist die Präsenz des Angeklagten während der (gesamten) Hauptverhandlung und der Fällung des Urteils notwendig und integraler Bestandteil eines fairen Verfahrens, weshalb davon nur im Ausnahmefall abgegangen werden darf.