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Dokument-ID: 793176
2.2 Vollstreckung eines EuHb gegen österreichische Staatsbürger
Gem § 5 Abs 2 EU-JZG ist die Vollstreckung eines EuHb gegen österreichische Staatsbürger wegen Taten, die dem Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze unterliegen, unzulässig (Verfassungsbestimmung).