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Dokument-ID: 740186
4.20 Automationsunterstützter Datenabgleich
Der automationsunterstützte Datenabgleich ist der automationsunterstützte Vergleich von Daten (§ 36 Abs 2 Z 1 DSGVO) einer Datenverarbeitung, die bestimmte, den mutmaßlichen Täter kennzeichnende oder ausschließende Merkmale enthalten, mit Daten einer anderen Datenverarbeitung, die solche Merkmale enthalten, um Personen festzustellen, die aufgrund dieser Merkmale als Verdächtige in Betracht kommen (§ 141 Abs 1 StPO).