5.5 Strafregisterbescheinigungen
Die Bürgermeister, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion sowie die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland haben auf Antrag aufgrund der bei der Landespolizeidirektion Wien gesammelten Unterlagen Bescheinigungen über die im Strafregister enthaltenen Verurteilungen des Antragstellers darüber auszustellen, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält (Strafregisterbescheinigungen).