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Dokument-ID: 741300
2.2.5 Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht ist vor allem als Rechtsmittelgericht tätig. Seine Zuständigkeit nach § 33 StPO ist keine taxative Aufzählung seiner Tätigkeit, sondern bietet einen informativen Überblick über seine Obliegenheiten im Strafverfahren.