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Dokument-ID: 1019829
5.6 Finanzstrafregister
Zum Zweck der Evidenthaltung der verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrenhat das Amt für Betrugsbekämpfung gem § 194a FinStrG für das gesamte Bundesgebiet ein Finanzstrafregister zu führen. Vor dem 01.01.2021 war dies das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg.