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Dokument-ID: 1057295
7.1 Meldungen an das Suchtmittelregister
Mitteilungen und Berichte der Kriminalpolizei an die Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden sind gem § 24a SMG elektronisch im Wege des Bundesministeriums für Inneres zu erstatten, das sie unverzüglich an das Suchtmittelregister zu melden hat.