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Dokument-ID: 793153
1 Einleitung
Unter dem Begriff der Auslieferung versteht man die zwangsweise Überstellung einer gesuchten Person durch die Justizbehörden des ersuchten Staates an jene des ersuchenden Staates zum Zweck der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung. Diesem Vorgang geht regelmäßig ein Rechtshilfeersuchen voraus.